Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verleih von 2 Rädern und Zubehör zwischen dem Fahrradverleih Kalkar und seinen Kunden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Benutzung des Fahrrades und die Geschäftsbeziehung zwischen dem Fahrradverleih Kalkar und dem Kunden.

§ 1 Buchung und Anmietung des Fahrrades/ Ebike
1) Die Buchung des Fahrrades erfolgt schriftlich, mündlich oder per Internet. Nur derjenige, der zum Zeitpunkt der Buchung das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann Kunde des Fahrradverleih Kalkar werden.
2) Die Annahme des Antrages durch den Fahrradverleih Kalkar erfolgt durch die Buchungsbestätigung. Die Bestätigung erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail.
3) Auch nach verbindlicher Buchung kann der Kunde den Vertrag stornieren.
Die Stornierungsgebühren betragen:
Bis 2 Tage vor Verleihbeginn: • 0 % des Preises
• 1 Tag vor Verleihbeginn: 25 % des Preises
• Am vorgesehenen Verleihtag: 50% des Preises
Hiervon unberührt bleiben gesetzliche Widerrufsrechte des Kunden.
§ 2 Preise und Nutzungsdauer
1) Die Berechnung der Leistungen des Fahrradverleih Kalkar erfolgt gemäß der jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preise. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sie können auch über das Internet unter www.fahrradverleih-kalkar.de abgefragt werden. Der gesamte Mietpreis ist vor Benutzung zu entrichten.
2) Die kostenpflichtige Anmietung eines Fahrrades/ Ebikes beginnt mit der Zahlung des Mietpreises durch den Kunden. Vermietung erfolgt nur unter Vorlage eines amtlichen Ausweises.
3) Die kostenpflichtige Anmietung wird beendet durch Rückgabe des Fahrrades/Ebikes an den Fahrradverleih Kalkar.
§3 Nutzung des gemieteten Fahrrades
1) Fahrräder werden nur an Personen herausgegeben werden, die in der Lage sind, das Fahrrad sicher zu führen und weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
2) Das Fahrrad darf nicht zur Beförderung von Beifahrern benutzt werden. (Tandem max. 2 Personen)
3) Gegenstände dürfen nur in geeignetem Umfang und ordnungsgemäß befestigt auf dem Gepäckträger (ggf. im Anhänger)* transportiert werden. (zulässige Gesamtmasse beachten!!)
4) Vor Antritt der Fahrt hat der Kunde die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit des Fahrrades samt Zubehör zu überprüfen und eventuelle Mängel der Fahrradverleih Kalkar unverzüglich anzuzeigen.
5) Mit Fahrtantritt erkennt der Kunde an, dass er das Fahrrad samt Zubehör in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand erhalten hat.
6) Tritt während der Nutzung ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit des Fahrrades beeinträchtigt, so hat der Kunde dies unverzüglich der Fahrradverleih Kalkar mitzuteilen und die Nutzung des Fahrrades sofort zu beenden. Auch Schäden wie beispielsweise an den Reifen, Felgen oder der Gangschaltung sind unverzüglich zu melden.
7) Der Kunde verpflichtet sich, während der Nutzung des Fahrrades die Straßenverkehrsordnung und sonstige Ordnungsvorschriften zu befolgen.
8) Eine Weitervermietung oder ein Umbau des Fahrrades sind nicht gestattet.
9) Bei Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften ist der Fahrradverleih Kalkar jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung des Fahrrades zu untersagen.
10) Sollten nach der Rückgabe des Fahrrades Schäden am Fahrrad festgestellt werden, die auf die falsche Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, so hat der Kunde für die anfallenden Reparatur bzw. Anschaffungskosten aufzukommen. Dazu zählt auch ein Diebstahl des Rades.
§ 3.1 Nutzung des Elektrofahrräder im folgende Ebike genannt
1) Das Ebike darf nur an Personen herausgegeben werden, die in der Lage sind, ein Ebike sicher zu führen und weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
2) Das Ebike darf nicht zur Beförderung von Beifahrern benutzt werden.
3) Vor jedem Fahrantritt ist zu prüfen, ob der Akku am Ebike verschlossen ist. Bei herausgefallenen beschädigten Akkus wird die Instandsetzung dem Mieter in Rechnung gestellt.
4) Gegenstände dürfen nur in geeignetem Umfang und ordnungsgemäß befestigt auf dem Gepäckträger transportiert werden. (maximale Belastbarkeit des Gepäckträgers beachten)
5) Vor Antritt der Fahrt hat der Kunde die Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit des Ebikes samt Zubehör zu überprüfen und eventuelle Mängel der Fahrradverleih Kalkar unverzüglich anzuzeigen.
6) Mit Fahrtantritt erkennt der Kunde an, dass er das Ebike samt Zubehör (Ladegerät und Akku) in einem verkehrssicheren und funktionstüchtigen Zustand erhalten hat.
7) Tritt während der Nutzung ein Mangel auf, der die Verkehrssicherheit des Ebikes beeinträchtigt,  so hat der Kunde dies unverzüglich der Fahrradverleih Kalkar mitzuteilen und die Nutzung des Ebikes sofort zu beenden. Auch Schäden wie beispielsweise an Akku, Reifen, Felgen oder der Gangschaltung sind unverzüglich zu melden.
8) Der Kunde verpflichtet sich, während der Nutzung des Ebikes die Straßenverkehrsordnung und sonstige Ordnungsvorschriften zu befolgen.
9) Eine Weitervermietung oder ein Umbau des Ebikes sind nicht gestattet.
10) Bei Verstoß gegen die Nutzungsvorschriften ist der Fahrradverleih Kalkar jederzeit berechtigt, die Nutzerdaten des Kunden zu sperren und ihm die weitere Benutzung des Ebikes zu untersagen.
11) Sollten nach der Rückgabe des Ebikes Schäden am Ebike festgestellt werden, die auf die  falsche Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, so hat der Kunde für die anfallenden Reparatur bzw. Anschaffungskosten aufzukommen. Dazu zählt auch ein Diebstahl des Rades.
12) Aus Sicherheitsgründen wird jedem Kunden empfohlen, während der Fahrt einen Helm zu tragen
- er kann Leben retten.
13) Das Akku darf nur mit dem dazugehörigen Ladegerät geladen werden. Ein Akku mit defektem Gehäuse darf am Ebike nicht betrieben werden. Es besteht die Gefahr eines Kurzschlusses.
§ 4 Abstellen des Fahrrades bzw. Ebikes
1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad / Ebike bei jedem Parken abzuschließen.
2) Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad/ Ebike den Regeln der Straßenverkehrsordnung und sonstigen Ordnungsvorschriften entsprechend zu parken.
3) Einen Diebstahl des Fahrrades/ Ebike während der Nutzungsdauer hat der Kunde unverzüglich an die Fahrradverleih Kalkar und an eine zuständige Polizeidienststelle unter Bekanntgabe der Rad Nr. des Fahrradverleih Kalkar zu melden. Im Anschluss an die polizeiliche Meldung ist das polizeiliche Aktenzeichen an die Fahrradverleih Kalkar zu übermitteln.
4) Bei Zuwiderhandlung werden Service-Gebühren von 10,00 Euro erhoben. Darüber hinaus stellt der Fahrradverleih Kalkar dem Kunden ggf. anfallende und verauslagte behördliche Gebühren in Rechnung.
§ 5 Nutzung des Rahmen - und Akkuschlosses
1) Zur Vermeidung von Fremdnutzung und Diebstahl des Fahrrades erhält der Kunde bei Fahrtantritt den Schlüssel für das Rahmenschloss und zusätzlich zu den Ebikes einen Schlüssel für das Akkuschloss
2) Bei Verlust der Schlüssel wird dem Kunden eine Pauschale in Höhe von 50,00 € berechnet.
3) Der Kunde darf die Schlüssel weder beschädigen noch Duplikate anfertigen lassen.
§ 6 Rückgabe des Fahrrades/ Ebikes
1) Zur Rückgabe muss das Fahrrad bzw. Ebike an der im Internet unter www.fahrradverleih-kalkar.de veröffentlichten Adresse zurückgegeben werden. Wird das Fahrrad / Ebike nicht an der Firmenadresse zurückgegeben, wird die jeweils aktuelle Hol- / Bringgebühr erhoben. Die Rückgabe hat am Rückgabetag nach individueller Absprache zu erfolgen.
§ 7 Haftung des Fahrradverleih Kalkar
1) Der Fahrradverleih Kalkar haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2) Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Fahrradverleih Kalkar, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Die Fahrradverleih Kalkar haftet nicht für Schäden an den mit dem Fahrradrad/ Ebike transportierten Gegenständen. Im Übrigen ist die Haftung des Fahrradverleih Kalkar ausgeschlossen.
3) Eine Haftung der Fahrradverleih Kalkar entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Fahrrades gemäß § 3 und Ebike gemäß § 3.1. Bei unerlaubter Nutzung ist die Haftung der Fahrradverleih Kalkar für Schäden an den mit dem Fahrrad/ Ebike transportierten Gegenständen ebenfalls ausgeschlossen.
§ 8 Verhalten bei Unfall
1) Bei einem Unfall, bei dem außer dem Kunden auch Sachen Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch den Fahrradverleih Kalkar zu verständigen.
2) Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er dem Fahrradverleih Kalkar für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden
§ 9 Datenschutz
1) Der Fahrradverleih Kalkar ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden für das Mietgeschäft zu speichern.
2) Die Fahrradverleih Kalkar ist berechtigt, alle Vorgänge, die einen Kunden, ein Kundenkonto und die entsprechenden Nutzerdaten betreffen, zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung wird zur Überprüfung der Richtigkeit der eingezogenen Rechnungsbeträge genutzt. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen gesichert aufbewahrt.
3) Die Fahrradverleih Kalkar ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeit - oder Strafverfahrens nachweisen.
§ 10 Sonstiges

1) Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen des Fahrradverleih Kalkar, sowie der Nutzung von www.fahrradverleih-kalkar.de oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, Gerichtsstand ist 47533 Kleve, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach

Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.
2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
3) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.